Europa Flagge
In Europa gibt es in nahezu allen Ländern staatliche Glücksspielmonopole.
Forsa-Logo

Die klare Mehrheit der
Deutschen spricht sich gegen
eine Kommerzialisierung des
Glücksspielmarktes aus:

77%

sind für ein begrenztes Glücks- spiel unter staatlicher Kontrolle

9%

sind für die Öffnung des Marktes

(Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage vom November 2010)

Kein maßloses Glücksspiel in Deutschland


Prof Dr. Peter Badura

Staatliches Glücksspielmonopol europarechtlich zulässig
„Der Gesetzgeber hat je nach den Gegebenheiten das Recht und unter Umständen die Pflicht, seine Bürger vor offenkundigen Gefahren zu schützen, die aus privatem Erwerbsstreben und ungezügeltem Wettbewerb hervorgehen können. Das Gemeinwohl, nicht die Finanzinteressen der öffentlichen Haushalte rechtfertigen es, gewisse Formen der Veranstaltung und der Vermittlung von Glücksspielen dem Staat vorzubehalten, wie der neue Staatsvertrag vorsieht.“

Prof. Dr. Peter Badura, Universität München

Prof Dr. Torsten Stein

„Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass Monopole der einzelnen Mitgliedstaaten zulässig sind, weil es sich beim Glücksspiel nicht um eine beliebige Dienstleistung handelt. Eine Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wird dann als gemeinschaftsrechtkonform akzeptiert, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist.“

Prof. Dr. Torsten Stein, Universität des Saarlandes


Prof Dr Johannes Dietlein

„Die dem Staatsvertrag zu Grunde liegende Einschätzung, dass jede Öffnung des Glücksspielsektors zu einer Kommerzialisierung und einem unvertretbaren Anstieg von Spielsüchtigen führen würde, wird von der Wissenschaft bestätigt. Der Entwurf des Glücksspiel- staatsvertrags entspricht in seinen zentralen Aussagen den verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an ein Modell, das sich konsequent am Spielerschutz orientiert.“

Prof. Dr. Johannes Dietlein, Universität Düsseldorf

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag setzt die Politik die Vorgaben aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 konsequent um. Damit orientiert sich die Regelung des Glücksspiels in Deutschland strikt an den Zielen des Spielerschutzes. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks begrüßen, dass die Regierungschefs der Länder diesen Weg konsequent weitergehen. Der Staatsvertrag ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten und sorgt für Rechtssicherheit.